Mehrwertssteuererhöhung ab dem 17.09.2011

Mit der Veröffentlichung des Gesetzesdekretes Nr. 148/11 - sogenannte Manovra bis - umgewandelt durch das Gesetz Nr. 148/11 im Amtsblatt der Republik vom 16.09.2011, Nr. 216 treten entsprechende Bestimmungen in Kraft, welche den Art. 16, Komma 1 des DPR N.633/72 abändern. Demzufolge wird die ordentliche Mehrwertsteuer ab dem 17.09.2011 von 20% auf 21% angehoben. Die Erhöhung betrifft nur den MwSt.-Regelsatz von 20 auf 21 %. Die verminderten Sätze von 4% und 10% sind unverändert geblieben.
Bis zum 16.09.2011 ausgestellte Rechnungen sind auf alle Fälle mit einem MwSt-Satz von 20 % zu stellen.
Ab 17.09.2011 ist der MwSt.-Satz von 21 % anzuwenden:
- beim Verkauf von beweglichen Gütern, wenn der Zeitpunkt der Übergabe des Gutes (Lieferschein) nach dem 17.09.2011 erfolgt (wenn nicht schon vorher fakturiert oder bezahlt),
- bei Dienstleistungen, wenn sie nach dem 17.09. bezahlt werden (falls nicht schon vorher fakturiert),
- beim Verkauf von Liegenschaften, wenn der Kaufvertrag nach dem 17.09. abgeschlossen wird.